Gerichtliche Geldauflagen für das Ehrenamt
Information für Richter und Staatsanwälte
Richter und Staatsanwälte können Geldauflagen zugunsten der DLRG als gemeinnütziger Organisation festlegen. Der DLRG-Landesverband Bayern e.V. ist in den bei den Oberlandesgerichten geführten Listen enthalten und berechtigt, Geldauflagen zugesprochen zu bekommen. Wir verfügen für Geldauflagen über das untenstehende gesonderte Konto.
Geldauflagen helfen uns, unsere humanitäre und rein ehrenamtliche Arbeit in Bayern sicherzustellen. Gerne informieren wir Sie näher über unsere Arbeit und stehen für Auskünfte bereit.
Auch vorbereitete Unterlagen und Zahlscheine stellen wir gern zur Verfügung. Über Zahlungseingänge informieren die Gerichte regelmäßig. Spendenbescheinigungen stellen wir für Geldauflagen nicht aus.
Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vergabe von Geldauflagen berücksichtigen.
Bei Geldauflagen legen Sie bitte folgende Daten zugrunde
Empfänger:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Landesverband Bayern e.V.
IBAN: DE32 7605 2080 0000 0241 25
Bank: Sparkasse Neumarkt
BIC: BYLADEM1NMA
Zahlschein für gerichtliche Geldauflagen
DownloadHinweise für Zahlungspflichtige
Sie haben von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, an die DLRG Bayern eine Zahlung zu leisten? Auch wenn diese Zahlung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen herzlich, denn diese Geldauflage setzen wir zur Erfüllung unserer gemeinnützigen Aufgaben und unserer rein ehrenamtlichen Arbeit ein.
Bitte leisten Sie Ihre Zahlung nur auf unser Konto DE32 7605 2080 0000 0241 25 bei der Sparkasse Neumarkt (BYLADEM1NMA)
Bitte beachten Sie,
- dass Sie bei der Zahlung unbedingt das Aktenzeichen des Gerichtes angeben. Nur so können wir Ihre Zahlung zuordnen und dem Gericht bestätigen;
- dass wir für solche Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen dürfen.